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OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 4 LB 8/13 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 4 LB 8/13 (https://dejure.org/2015,5169)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Schleswig-Holstein
Klage gegen die Heranziehung zur Schmutzwasserbeseitigungsgebühr ohne Vorverfahren; Vergleichbarkeit technisch getrennter Entwässerungssysteme zwecks ihrer abgabenrechtlichen Zusammenfassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorauszahlung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2010; Satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 1; KAG § 2; KAG § 6
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorauszahlung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2010; Satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 10.10.2012 - 4 A 204/10
- VG Schleswig, 24.10.2012 - 4 A 204/10
- OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 4 LB 8/13
- BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15
- OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 1/16
- BVerwG, 30.12.2016 - 9 B 40.16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 2/08
Technisch und funktional getrennte Entwässerungssysteme können rechtlich zu einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 4 LB 8/13
Der vormals für das Beitrags- und Gebührenrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig hat durch Urteil vom 24. September 2008 (2 LB 2/08, Die Gemeinde 2009, 24) in Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung entschieden, dass eine Gemeinde aufgrund ihres Organisationsermessens grundsätzlich berechtigt sei, leitungsmäßig voneinander getrennte Entwässerungseinrichtungen (gemeint sind Entwässerungssysteme) als rechtlich einheitliche Einrichtung mit einheitlicher Entwässerungsabgabe zu betreiben.